§ 1 Allgemeines
1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der druckerfachmann.de GmbH & Co. KG (im nachfolgenden „dfm.de“ genannt) gelten ausschließlich für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote von dfm.de. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn dfm.de ihnen nicht nochmals nach Eingang bei dfm.de ausdrücklich widerspricht.
2. Abweichende Vereinbarungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vor Abschluss des Geschäfts schriftlich von dfm.de bestätigt werden, dies gilt insbesondere für Einkaufsbedingungen aller Art.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
1. Die Angebote von dfm.de sind unverbindlich und freibleibend. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen des Kunden telefonisch, fernschriftlich, schriftlich, per E-Mail oder über den Online-Shop von dfm.de bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen (Textform) Auftragsbestätigung. Die Auftragsbestätigung kann auch per E-Mail oder dadurch erfolgen, dass dem Kunden innerhalb einer Frist von 72 Stunden nach Versand der Auftragsbestätigung die bestellte Ware zugesandt wird.
2. Werden dfm.de nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen oder das Kreditlimit überschritten ist, ist dfm.de von ihrer Lieferverpflichtung entbunden und zur Aufrechterhaltung der Lieferverpflichtung berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten.
§ 3 Preise
1. Soweit nichts anderes angegeben, hält sich dfm.de an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung durch dfm.de genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. 2. Preiserhöhungen in Folge von Währungsschwankungen werden für noch nicht ausgelieferte Ware an den Kunden weiterberechnet.
3. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Versandkosten (bis 100,00 € Warenwert netto 7,95 €; ab 100,00 – 255,00 € Warenwert netto 4,95 €; ab 255,00 € netto versandkostenfrei), Verpackung, Umweltpauschale, ggf. Bar-Nachnahme, Transport, Maut, Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch dfm.de steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von dfm.de durch Zulieferanten und Hersteller.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die dfm.de nicht zu vertreten hat (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen, Naturereignisse, gleichgültig ob diese Ereignisse bei dfm.de, deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten), berechtigen dfm.de, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer des Verzuges zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten.
3. Im Falle des Verzuges von mehr als 3 Monaten, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag – soweit nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von dfm.de.
4. Sofern dfm.de die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/4 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Netto-Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit der dfm.de.
5. dfm.de ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, ohne dass es einer vorherigen Zustimmung des Kunden bedarf. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.
§ 5 Annahmeverzug
1. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Kunden ist dfm.de berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern. dfm.de kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.
2. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Kunde an dfm.de als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Woche pauschal 1 % des Nettorechnungswertes, höchstens jedoch 30 Euro pro Woche, zu bezahlen – es sei denn der Kunde weist einen geringeren Schaden nach. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann dfm.de den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Kunden fordern.
3. Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert, auf schriftliches Abnahmeverlangen schweigt (Textform ausreichend), oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann dfm.de die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. dfm.de ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 20 % des vereinbarten Brutto- Kaufpreises – es sei denn der Kunde weist einen geringeren Schaden nach – oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Kunde zu fordern.
§ 6 Liefermenge/ Fehllieferung/ Transportschäden
1. Sichtbare Mengendifferenzen und offene Transportschäden müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen und verdeckte Transportschäden unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Warenerhalt schriftlich angezeigt werden. In diesem Fall sind auch direkt Beweise zu erbringen, dass der Schaden nicht erst nach der Anlieferung entstanden ist.
2. Der Kunde verpflichtet sich bei versehentlich durch dfm.de ohne Bestellung des Kunden gelieferte Waren spätestens innerhalb von 14 Tagen eine solche Fehllieferung schriftlich gegenüber dfm.de anzuzeigen und die Waren zur Rückholung durch einen von dfm.de beauftragten Spediteur oder Transporteur bereit zu halten. Erfolgt keine oder keine fristgerechte schriftliche Anzeige des Kunden oder verweigert der Kunde die Herausgabe der fehlgelieferten Ware, ist dfm.de berechtigt, den üblichen und angemessenen Kaufpreis für die Ware an den Kunden berechnen.
§ 7 Gefahrenübergang
1. Mit der Übergabe der Ware an das Lieferunternehmen hat dfm.de seine Leistungspflicht erbracht. Mit der Übergabe der Ware an das Lieferunternehmen oder wenn die Ware zwecks Versendung das Lager verlassen hat, geht die Gefahr für Beschädigungen, Zerstörungen oder Verzug von dfm.de auf den Kunden über.
§ 8 Gewährleistung / Mängelhaftung
1. Die Angaben von dfm.de zum Liefer-/Leistungsgegenstand in Katalogen, Prospekten, Preislisten oder ähnlichen Materialien stellen lediglich Beschreibungen, Kennzeichnungen und dfm.de bekannte Richtwerte dar. Diese Beschreibungen sind keine Garantieerklärungen von dfm.de, handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten. dfm.de gewährt oder übernimmt keinerlei Herstellergarantien.
2. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
3. Soweit die Ware bei Lieferung mangelhaft ist, ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu fordern. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von dfm.de entweder durch Mangelbeseitigung oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache.
4. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimalig fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
6. Hat der Kunde wegen vermeintlicher Gewährleistungsrechte die Ware an dfm.de zur Durchführung von Nachbesserungsarbeiten übersandt und stellt sich durch eine Überprüfung heraus, dass tatsächlich ein Mangel nicht vorliegt, so hat der Kunde dfm.de die Kosten für die Überprüfung des Gerätes bzw. Teiles einschließlich der anfallenden Versand- und Verpackungskosten zu ersetzen.
7. §445a BGB bleibt unberührt. Die in § 445a Absatz 1 bestimmten Aufwendungsersatzansprüche verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung der Sache.
§ 9 Haftung
1. dfm.de haftet für alle schuldhaft verursachte Schäden, auch die seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei (i) der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (ii) Schäden, die dem Produkthaftungsgesetz unterfallen, (iii) Schäden aus der Verletzung einer Kardinalpflicht (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und Verletzung von Beschaffenheitsvereinbarungen sowie arglistigem Verschweigen von Mängeln haftet dfm.de Verkäufer auch für leichte Fahrlässigkeit und damit für jedes Verschulden auch seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen ist die Haftung von dfm.de im Fall der leichten Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, soweit nicht zugleich ein anderer der vorstehend aufgezählten Fälle der erweiterten Haftung gegeben ist.
2. Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 10 Allgemeine Haftungsbeschränkungen
1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in §9 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
2. Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
§ 11 Rücksendung/Nacherfüllungsabwicklung
1. Mangelhafte Produkte sind unter Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie der Liefer- oder Rechnungsdokumente mit einer genauen Fehlerbeschreibung an dfm.de einzusenden bzw. anzuliefern.
2. Der Kunde ist zu einer regelmäßigen und ordnungsgemäßen Datensicherung verpflichtet und hat dafür Sorge zu tragen, dass die Daten vor Übersendung der Waren gesichert sind. dfm.de übernimmt keine Haftung für verlorengegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden. Kosten der Datensicherung oder Neuinstallation von Software oder der Geräte selbst bezüglich der zu reparierenden Geräte werden durch dfm.de nicht übernommen.
§ 12 Zahlungsbedingungen / Abtretungsverbot
1. Rechnungen sind per SEPA-Firmenlastschriftverfahren (Single Euro Payments Area) zahlbar und sofort fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde und der Kunde der dfm.de ein entsprechendes SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt hat, gilt Folgendes:
Der bevorstehende Lastschrifteinzug wird durch dfm.de in der Regel zusammen mit der Rechnungsstellung (oder auf einem anderen mit dem Kunden vereinbarten Kommunikationsweg) bis spätestens 1 (einen) Kalendertag vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt (Vorabinformation/ „Prenotification“). Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der Abrechnung/ Rechnung bzw. in der Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn der Kunde im Zeitraum zwischen der Erstellung der Abrechnung/ Rechnung bzw. der Übermittlung der Vorabinformation und dem Fälligkeitsdatum Gutschriften und/oder Korrekturbelege erhalten hat bzw. einzelne Transaktionen storniert wurden. Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der einzelnen Abrechnung/ Rechnung bzw. in der einzelnen Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn der Kunde der dfm.de das SEPA-Mandat als Rahmenmandat für mehrere Vertragsverhältnisse erteilt hat, der Kunde für jedes Vertragsverhältnis vereinbarungsgemäß eine gesonderte Abrechnung/ Rechnung – und entsprechend eine gesonderte Vorabinformation – erhält, jedoch die jeweiligen Abrechnungs-/ Rechnungsbeträge das gleiche Fälligkeitsdatum haben. In diesem Fall wird zum Fälligkeitsdatum der Gesamtbetrag (= Summe aus beiden Abrechnungen/ Rechnungen) eingezogen. Der Kunde ist verpflichtet für ausreichende Deckung auf dem im SEPA-Mandat bezeichneten Konto zu sorgen und sicherzustellen, dass die fälligen Beträge durch dfm.de eingezogen werden können. Diese Verpflichtung besteht auch dann, soweit dem Kunden im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte.
AGB
2. dfm.de ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist dfm.de berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn dfm.de über den Betrag verfügen kann.
4. Eventuell eingeräumte Skontoabzüge dürfen nur vorgenommen werden, wenn sämtliche fälligen Rechnungen fristgerecht bezahlt sind. Der Zahlungseingang bei dfm.de ist maßgebend.
5. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung und/oder Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens. In diesen Fällen ist dfm.de berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
6. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
7. Die Abtretung von Forderungen gegen dfm.de an Dritte ist ausgeschlossen, sofern dfm.de der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche (s.a. Gewährleistungsansprüche) handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Kunde wesentliche Belange nachweist, die dfm.de Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
1. dfm.de behält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, liegt drohender Zahlungsverzug nahe, ist seine Kreditwürdigkeit gemindert oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist druckerfachamnn.de berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.
2. Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht im Zahlungsverzug gegenüber dfm.de befindet. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an dfm.de ab. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach deren Abtretung von dfm.de ermächtigt. Die Befugnis von dfm.de, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der dfm.de hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
4. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch dfm.de liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.
5. Der Kunde ist verpflichtet, dfm.de über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Vorbehaltsware oder in die abgetretene Forderung unverzüglich zu unterrichten.
6. Die Abtretungen werden angenommen.
§ 14 Gewerbliche Schutzrechte
1. Sämtliche für die Produkte bestehenden gewerblichen Schutzrechte sind und bleiben Eigentum der Lieferanten bzw. beim Hersteller. Jede Benutzung erfordert die Genehmigung durch den entsprechenden Lieferanten bzw. Hersteller.
2. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Kunden zur alleinigen Nutzung überlassen, d. h. er darf diese weder kopieren noch verändern, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Die Software wird gemäß den Lizenzverträgen der Lieferanten bzw. Hersteller geliefert, deren Einhaltung der Kunde bereits an dieser Stelle zusichert.
dfm.de übernimmt keine Haftung für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte durch den Kunden.
§ 15 Geheimhaltung / Datenschutz
1. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen von dfm.de zugänglich werdenden Informationen, die auf Grund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von dfm.de erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist – weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
2. Die Parteien verpflichten sich, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die geltenden Datenschutzgesetze, einschließlich des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG und der EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO (EU-Verordnung 2016/679) einzuhalten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, entsprechende Datenschutzregelungen und Maßnahmen im Verhältnis mit betroffenen Dritten zu treffen, die eine zulässige Datenverarbeitung durch dfm.de gewährleisten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, notwendige Einwilligungen einzuholen und dfm.de bei Bedarf vorzulegen.
3. Die Datenschutzerklärung der dfm.de GmbH finden Sie unter folgendem Link: https://www.druckerfachmann.de/datenschutzerklaerung/.
Mit Ihrem Datenschutzanliegen wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten unter privacy@druckerfachmann.de.
4. Im Rahmen des technisch Möglichen ist der Kunde dafür verantwortlich, (i) im Fall einer vertraglich vereinbarten Warenrücksendung (z.B. Ablauf der Miet- oder Leasingzeit) das über die dfm.de bezogene Produkt in den Auslieferzustand zurückzusetzen, d.h. alle Daten und Einstellungen zu löschen, (ii) im Fall einer Warenrücksendung wegen einer Mangellage / eines technischen Defekts besteht die unter (i) beschriebene Verantwortung des Kunden nur soweit die Möglichkeit der Rücksetzung und/oder Löschung möglich ist. Im Fall der Rücklieferung, die ohne Rechtsgrund und insoweit unangekündigt, ungeplant erfolgt, trägt der Kunde die Verantwortung dafür, dass dfm.de Datenbestände löscht, ohne dass diese wiederhergestellt werden können.
§ 16 Exportbeschränkungen
1. Alle Produkte und technisches Know-how werden von dfm.de unter Einhaltung der derzeit gültigen AWG/AWV/EG-Dual-Use Verordnung sowie der US Ausfuhrbestimmungen geliefert und sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Beabsichtigt der Kunde die Wiederausfuhr von Produkten aus der EU, ist er verpflichtet, US amerikanische, europäische und nationale Ausfuhrbestimmungen einzuhalten. Die Wiederausfuhr von Produkten – einzeln oder in systemintegrierter Form – entgegen diesen Bestimmungen ist untersagt.
2. Der Kunde muss sich selbständig über die derzeit gültigen Bestimmungen und Verordnungen informieren (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, 65760 Eschborn bzw. Bureau of Industry and Security, Washington, DC 20230). Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Produkte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Dfm.de hat insoweit keine Auskunftspflicht gegenüber dem Kunden.
3. Jede Weiterlieferung von Produkten durch Kunden an Dritte, mit und ohne unsere Kenntnis, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet in vollem Umfang bei Nichteinhaltung der einschlägigen Bestimmungen.
4. Ohne vorherige behördliche Genehmigung ist es dem Kunden nicht erlaubt, Produkte direkt oder indirekt in Länder, die einem US Embargo unterliegen, oder an natürliche oder juristische Personen dieser Länder sowie an natürliche oder juristische Personen, die auf US-amerikanischen, europäischen oder nationalen Verbotslisten (z.B.: ”Entity List”, ”Denied Persons List”) stehen, zu liefern. Ferner ist es untersagt, Produkte an natürliche oder juristische Personen zu liefern, die in irgendeiner Verbindung mit der Unterstützung, Entwicklung, Produktion oder Verwendung von chemischen, biologischen oder nuklearen Massenvernichtungswaffen stehen.
§ 17. ANTI RUSSLAND KLAUSEL / ANTI WEISSRUSSLAND KLAUSEL
Gemäß Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 der Europäischen Union gilt für die Geschäftsbeziehung der Parteien was folgt:
1. Der Kunde wird keine über dfm.de bezogenen Produkte direkt oder indirekt in die Russische Föderation verkaufen, exportieren oder re-exportieren, oder zur Verwendung in der Russischen Föderation verkaufen oder wiederausführen, die in den Anwendungsbereich von Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen. Der Kunde wird alles unternehmen, um zu verhindern, dass der zuvor benannte Zweck in der Handelskette nicht durch Dritte vereitelt wird.
2. Der Kunde unterhält einen angemessenen Überwachungsmechanismus, um ein Verhalten Dritter in der Handelskette, dass dem unter Absatz 1 definierten Zweck zuwiderlaufen würde zu vereiteln.
3. Jeder Verstoß gegen die Absätze 1. und 2. stellt einen wesentlichen Verstoß gegen zwingende Vertragspflichten dar und berechtigt dfm.de angemessene Rechtsmittel zu ergreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
(i) dfm.de ist berechtigt jegliche vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien sofort zu beenden und seine Leistungspflichten unverzüglich einzustellen;
(ii) dfm.de ist berechtigt eine vom Kunden verwirkte Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Gesamtwerts der ausgeführten Waren, oder des Gesamtwerts der Waren, die der Kunde in den Zeitraum von zwölf Monaten, bevor dfm.de von dem Verstoß erfuhr, zu fordern – je nachdem, welcher Wert höher ist.
4. Der Kunde informiert dfm.de unverzüglich über etwaige Probleme bei der Anwendung der Absätze I. und/oder II., einschließlich etwaiger relevanter Aktivitäten Dritter, die den Zweck von Absatz I. vereiteln könnten. Der Kunde wird dfm.de innerhalb von zwei Wochen nach entsprechender Anfrage durch dfm.de Informationen über die Einhaltung der Verpflichtungen nach den Absätzen I. und II. schriftlich zur Verfügung stellen.
5. Der Kunde wird dfm.de von allen Klagen und Ansprüchen Dritter sowie allen daraus resultierenden Schäden, Anwaltskosten oder Bußgeldern freistellen und schadlos halten.
6. Die vorgenannten Absätze gelten im selben Umfang auch für: Weißrussland. Die Wiederausfuhr nach Belarus und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Belarus sind mit Verweis auf Artikel 8g Abs. 1 VO (EG) Nr. 765/2006 vertraglich untersagt.
§ 18 Anwendbares Recht
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenen Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Geschäftssitz von dfm.de. dfm.de ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an jedem anderen Gerichtsstand zu verklagen.
2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
Stand März 2025